Fehlendes Gehalt
Der Fakultätsrat (FKR) der Fakultät IV hat beschlossen, dass die studentischen Beschäftigten (SHK) der Fakultät IV ab August 2023 eine Zulage erhalten. [1] Diese wurde bisher aber noch nicht ausgezahlt.
Der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud III) legt in § 15 fest, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten […] schriftlich geltend gemacht werden
. [2]
Wenn ihr also nicht den Anspruch auf eine Zahlung dieser Zulagen verlieren wollt, solltet ihr
euch schriftlich bei der TU Berlin melden, bspw. über die E-Mail-Vorlage unten.
Bei 40 Stunden pro Monat ergeben sich durch die Zulage monatlich 66,80 € mehr Gehalt ( , abhängig von den anderen Zulagen).