Fehlendes Gehalt

Der Fakultätsrat (FKR) der Fakultät IV hat beschlossen, dass die studentischen Beschäftigten (SHK) der Fakultät IV ab August 2023 eine Zulage erhalten. [1] Diese wurde bisher aber noch nicht ausgezahlt.

Der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud III) legt in § 15 fest, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten […] schriftlich geltend gemacht werden. [2] Wenn ihr also nicht den Anspruch auf eine Zahlung dieser Zulagen verlieren wollt, solltet ihr euch schriftlich bei der TU Berlin melden, bspw. über die E-Mail-Vorlage unten.

Bei 40 Stunden pro Monat ergeben sich durch die Zulage monatlich 66,80 € mehr Gehalt ( 1,67€/h · 40h = 66,80 , abhängig von den anderen Zulagen).

E-Mail

An: katharina.lust@tu-berlin.de (Leiterin Personalteam 2; die TU Berlin mag das Konzept Funktionsadressen offensichtlich nicht)

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